Ihre Führerschein-Erweiterung mit der Schlüsselzahl "B96"

Der "B96"-Führerschein ist eigentlich gar kein richtiger Führerschein, sondern lediglich eine Führerscheinerweiterung, wird umgangssprachlich aber gerne so genannt. Das bedeutet, dass nach der Absolvierung des B96-Tageskurses und der Eintragung beim Straßenverkehrsamt die Fahrerlaubnisklasse des Kfz-Führerscheins gleich bleibt. Sie wird aber um die Schlüsselzahl "B96" erweitert, die auf dem Führerschein eingetragen wird. Anders verhält es sich beim Anhängerführerschein BE. Dieser gilt als eigene Fahrerlaubnisklasse und nicht als Führerscheinerweiterung durch eine Schlüsselzahl.

Wer seinen PKW-Führerschein nach 1999 erworben hat und einen Anhänger mit über 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht
ziehen oder ein Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse von über
3,5 Tonnen (aber unter 4,25 Tonnen) fahren möchte, braucht den "B96
Führerschein".

Bei einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen reicht der Klasse B-Führerschein aus. Der "B96 Führerschein" erlaubt das Fahren eines
Gespanns mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen. Die
Fahrerlaubnisklasse BE ist nur notwendig, wenn der Zug-Pkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen übersteigt oder das Gespann schwerer als 4,25 Tonnen ist. Mit einem Führerschein der alten Klasse 3 (vor 1999) dürfen nicht nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gefahren werden, sondern auch Anhänger zwischen 750 Kilogramm und 3,5 Tonnen gezogen werden. Mit der Schlüsselzahl 79.06 ist mit einem Klasse 3-Führerschein auch das Ziehen von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen erlaubt. Diese Schlüsselzahl ist vor 2013 automatisch in den Führerschein eingetragen worden, wenn man den BE-Führerschein bestanden hatte. Dieser alte Besitzstand berechtigt zum Mitführen eines Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 kg, weil "BE" vor 2013 nicht auf ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht beschränkt war.

Mit der Führerschein-Erweiterung "B96" verhält es sich anders als beim Anhängerführerschein BE. Dieser erfordert neben dem Besitz der Führerscheinklasse B zusätzlich mindestens fünf Fahrstunden und schließt mit einer 45-minütigen, praktischen Prüfung ab. Für den "B96 Führerschein" benötigt man lediglich einen Tageskurs (mindestens sieben Stunden), der eine Fahrerschulung beinhaltet. Ist der Tageskurs (Inhalte, siehe folgender Absatz) erfolgreich absolviert, gibt die Fahrschule eine "Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde" aus. Reicht man diesen Nachweis beim Straßenverkehrsamt ein, trägt dieses die Schlüsselzahl "B96" in den Führerschein ein – die Fahrerlaubnis für Fahrzeugkombinationen
bis 4,25 Tonnen. Festgelegt ist dieses Verfahren in der Anlage 7a der "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)".

Die Fahrerschulung zur Führerscheinerweiterung "B96" ist in drei Phasen aufgeteilt. Zunächst durchlaufen die Teilnehmenden einen 2,5-stündigen Theorieteil. In diesem werden beispielsweise Anhängermaße und -gewichte thematisiert sowie die zulässige Geschwindigkeit im Straßenverkehr. In der zweiten Phase wird in 3,5 Stunden der praktische Umgang mit dem Anhänger geübt. Zu den Übungen zählen: An- und Abkuppeln, Einparken, Slalom vorwärts, Spurwechsel sowie Rückwärtsfahren und den Anhänger rückwärts durch einen Slalom manövrieren. Die letzte Phase besteht aus einer einstündigen Fahrübung im Straßenverkehr. Dabei lernen die Fahrer*innen z.B. richtig durch einen Kreisverkehr zu fahren oder die Fahrweise mit einem Anhänger auf der Autobahn. Hat man alle Übungen absolviert, erhält man die Teilnahmebescheinigung. 

Weil es sich bei "B96" um keine eigene Fahrerlaubnisklasse handelt, sondern nur um eine Erweiterung der Klasse B, ist keine praktische
Prüfung nötig. 

Als Voraussetzung, um die Führerscheinerweiterung "B96" zu erhalten, benötigt man einen Klasse B-Führerschein und muss mindestens 18 Jahre alt sein. Bei begleitetem Fahren genügt das Alter von 17 Jahren, um den "B96 Führerschein" zu machen. 

Die Führerscheinerweiterung B96 ist europaweit und unbefristet gültig.

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